Einmal mehr muss sich der
Verfassungsgerichtshof in Münster mit einer Klage gegen den
NRW-Haushalt befassen. CDU und FDP wollen zudem eine Einstweilige
Anordnung erwirken. Dergleichen hat es noch nie gegeben. Unklar ist,
wie das Gericht darauf reagiert. Es hat Rot-Grün bereits vor etlichen
Jahren verboten, Rücklagen mit Krediten zu finanzieren. Genau das
aber passiert jetzt wieder. Gibt „Münster“ dem Antrag statt, dürfte
die Regierung von Hannelore Kraft den Nachtragshaushalt nicht
umsetzen. Zwar könnte Gehälter weiter gezahlt werden, doch
zusätzliche Ausgaben, wie sie für Kitas und Kommunen vorgesehen sind,
wären bis zur endgültigen Klärung nicht möglich. In dieser Situation
wären Neuwahlen denkbar, von denen nach Lage der Dinge aber nur die
Grünen profitieren würden. In der SPD herrscht eher Zurückhaltung.
Kein Wunder: 30 ihrer 67 Abgeordneten sind erst seit Mai im Landtag.
Der Gedanke an risikoreiche Neuwahlen ist für sie wenig verlockend.
Der Vorstoß von CDU und FDP ist in der Sache richtig. Es kann nicht
länger so sein, dass über die Verfassungsmäßigkeit eines Etats erst
dann geurteilt wird, wenn das Haushaltsjahr abgelaufen und der
beklagte Etat längst Schnee von gestern ist.
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