Seit Jahresanfang verschickt die Verwaltung in
NRW keine Steuerformulare mehr. Die 130 Finanzämter lassen nur noch
wenige Ausnahmen zu. Aber wer über den Ausnahmefall entscheidet, ist
unklar. Außerdem fehlt die Definition dieser Ausnahmen. Diese
handwerklichen Schwächen der neuen Regel müssen vom Tisch. Aber im
Grundsatz ist der Vorstoß von NRW-Finanzminister Norbert
Walter-Borjans (SPD) richtig und zeitgemäß. Die elektronische
Steuererklärung spart Millionen und senkt die Fehlerquote bei der
Weiterverarbeitung der Daten. Deshalb drängt der Minister zu recht
auf die zügige Umsetzung des neuen Standards. Trotzdem muss er mehr
Rücksicht auf Alte und Kranke nehmen. Nicht jeder kann und will sich
den modernen Zeiten anpassen. Warum bietet das Land keinen Kompromiss
an? Der könnte so aussehen: Wer die Unterlagen vom Briefträger haben
will, muss die Mehrkosten dafür wie eine Gebühr und per Nachnahme
zahlen. Bei der staatlich gewünschten, elektronischen Steuererklärung
entfällt die Gebühr. Damit hätten die Bürger die Wahl.
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