Die Reform für eine bessere Verfolgung von 
Stalkern und mehr Schutz für die Opfer ist überfällig. Bislang 
mussten die Opfer erst so verzweifelt sein, dass sie beispielsweise 
den Arbeitsplatz oder den Wohnort wechselten. Erst dann konnten die 
Täter bestraft werden. Damit waren die Täter besser geschützt als die
Opfer. Was Stalking mit einem Menschen macht, darf man nicht 
unterschätzen. Viele Opfer leiden über Jahre unter Angstzuständen – 
auch wenn die konkreten Attacken schon aufgehört haben. Stalker legen
es darauf an, Macht über das Leben ihrer Opfer zu bekommen. Es war 
also ein untragbarer Zustand, dass es von den Nerven des Opfers 
abhing, ob ein Täter bestraft werden konnte oder nicht. Diese 
Gesetzeslücke wird nun geschlossen. Vielen Betroffenen wird das 
helfen. Doch vor dem Hintergrund, dass die geschätzte Dunkelziffer 
von Stalking-Opfern die Zahl der polizeilich erfassten Fälle um ein 
Vielfaches übersteigt, ist die Neuregelung auch nur ein kleiner 
Schritt für die Bewältigung eines großen Problems.
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