Rheinische Post: Kommentar / Tapetenwechsel = Von Horst Thoren

Die Mieter dürfen sich freuen. Ihre Rechte
wurden gestärkt. Zumindest auf den ersten Blick. Der
Bundesgerichtshof hat die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen
drastisch eingeschränkt. Die gern geübte Praxis, Renovierungskosten
anteilig in Rechnung zu stellen, wurde gekippt. Wer in eine
unrenovierte Wohnung einzieht, muss am Ende der Mietzeit nicht mehr
zu Pinsel und Farbeimer greifen. Die Vermieter bleiben also häufig
auf den Kosten sitzen. Das freilich könnte auch negative Folgen für
den Wohnungsmarkt haben. Wer mit altem Vertrag schon länger in seiner
Mietwohnung lebt, kann so gut wie sicher sein, dass er beim Auszug
nicht renovieren muss. Bei einer Drei-Zimmer-Wohnung spart der Mieter
so schnell einen vierstelligen Betrag. Was der Mieter spart, belastet
indes den Vermieter, der nach Auswegen suchen wird. Höhere Mieten und
Wohnungen ohne Anstrich und Tapete sind bei Mieterwechsel
wahrscheinlich. Der BGH-Entscheid schreckt zudem private Investoren
ab. Mit Blick auf die heute schon angespannte Lage auf dem
Wohnungsmarkt ist das fatal.

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