Die im Grundgesetz verankerte
Koalitionsfreiheit erlaubt es den Beschäftigten, sich
gewerkschaftlich zu organisieren und für bessere Arbeitsbedingungen
zu streiken. Das ist gut so. Nur so ist gewährleistet, dass
Tarifverhandlungen nicht zum kollektiven Betteln verkommen, sondern
Waffengleichheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herrscht.
Doch Verdi muss sich angesichts der als Warnstreik verniedlichten
Komplett-Stilllegung eines ganzen Landes die Frage gefallen lassen,
ob sie nicht überzieht. Denn auch wenn die Arbeitgeber bislang noch
kein konkretes Angebot vorgelegt haben – was sie am 15. April
schleunigst nachholen sollten -, so deutet die Rhetorik ihrer
Verbandsvertreter doch auf eine Einigungsbereitschaft hin. Verdi ruft
jedoch seit 2012 bei Bund und Kommunen ritualisiert bereits nach nur
einer Tarifrunde zu flächendeckenden Warnstreiks auf. Mit dieser
kalkulierten Krawall-Einstellung und überflüssigen
Machtdemonstrationen verkompliziert sie die Verhandlungen unnötig und
liefert all jenen Kritikern Munition, die deshalb Zwangsschlichtungen
oder gar die Beschränkungen des Streikrechts im öffentlichen Dienst
fordern.
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