Der erste islamistisch motivierte 
Selbstmordanschlag in Deutschland aus einer Flüchtlingsunterkunft 
heraus muss die deutsche Flüchtlingspolitik nicht auf den Kopf 
stellen. Unser Asylrecht ist ein hohes Gut. Und es gilt. Dass die 
statistische Wahrscheinlichkeit groß ist, dass unter einer Million 
Flüchtlingen auch Kriminelle, psychisch Kranke und islamistische 
Extremisten zu finden sind, kann nicht überraschen. Das heißt aber 
nicht, dass alles so bleiben kann wie bisher. Die Politik muss 
dringend wachsamer sein und wirksamer Recht anwenden. Die Duldung 
eines mehrfach kriminell aufgefallenen Asylbewerbers darf nicht zum 
Dauerzustand werden. Sonst wird der Rechtsstaat ausgehöhlt. Und das 
humane Asylrecht wird kaum weitere Unterstützung im Land finden. Die 
Hemmnisse bei der Abschiebung müssen – erneut – auf den Prüfstand. 
Ansbach hatte Glück. Es ist einer fehlenden Eintrittskarte zu 
verdanken, dass der 27-Jährige nur sich selbst in die Luft sprengte. 
Beim nächsten Mal wäre es gut, wenn der Staat Terrorplaner frühzeitig
aus dem Land bringt.
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