Es besteht kein Zweifel daran, dass die NPD
eine Partei ist, die fundamentale Grundsätze unserer Verfassung und
unseres Rechtsstaats bekämpft. Doch reicht das für ein Parteiverbot,
wie es jetzt der Bundesrat vor dem Bundesverfassungsgericht
anstrengt? Es ist gut, dass sich das höchste deutsche Gericht mit der
NPD beschäftigt. Denn es dürfte feststellen, dass diese Partei der
Rassenideologie des Nationalsozialismus nahesteht und gegen
Minderheiten hetzt. Doch solange es sich nur um eine – verwerfliche –
Gesinnung handelt, ist ein Parteiverbot nicht zulässig. Das heißt
nicht, dass Gerichte im Einzelfall nicht strafrechtlich gegen Hetzer
vorgehen können. Anders sieht es aus, wenn die NPD eine reale
Bedrohung darstellt, wenn sie also Gewaltbereitschaft zeigt. Zu Recht
setzt das Bundesverfassungsgericht die Verbotshürde sehr hoch. Die
NPD wird nicht gestärkt, wenn es zum Verbot noch nicht reicht. Dann
sind alle Demokraten gefragt, weiter wachsam zu sein. Denn eine
rechtsextreme Gesinnung kann jederzeit in Gewaltbereitschaft
umschlagen.
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