Es besteht kein Zweifel daran, dass die NPD 
eine Partei ist, die fundamentale Grundsätze unserer Verfassung und 
unseres Rechtsstaats bekämpft. Doch reicht das für ein Parteiverbot, 
wie es jetzt der Bundesrat vor dem Bundesverfassungsgericht 
anstrengt? Es ist gut, dass sich das höchste deutsche Gericht mit der
NPD beschäftigt. Denn es dürfte feststellen, dass diese Partei der 
Rassenideologie des Nationalsozialismus nahesteht und gegen 
Minderheiten hetzt. Doch solange es sich nur um eine – verwerfliche –
Gesinnung handelt, ist ein Parteiverbot nicht zulässig. Das heißt 
nicht, dass Gerichte im Einzelfall nicht strafrechtlich gegen Hetzer 
vorgehen können. Anders sieht es aus, wenn die NPD eine reale 
Bedrohung darstellt, wenn sie also Gewaltbereitschaft zeigt. Zu Recht
setzt das Bundesverfassungsgericht die Verbotshürde sehr hoch. Die 
NPD wird nicht gestärkt, wenn es zum Verbot noch nicht reicht. Dann 
sind alle Demokraten gefragt, weiter wachsam zu sein. Denn eine 
rechtsextreme Gesinnung kann jederzeit in Gewaltbereitschaft 
umschlagen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621