Der Deutsche Bundestag sollte sich bei den 
Karlsruher Richtern bedanken. Selbst wenn das Urteil zu den 
Eilanträgen der Gegner des Rettungsschirms ESM noch vorläufig ist, 
hat das Bundesverfassungsgericht schon jetzt einen Grundsatzbeschluss
von umfassender Bedeutung gefällt. Es hat dem Bundestag in 
eindrucksvoller Form das alleinige Recht bestätigt, seine Einnahmen 
und Ausgaben zu bestimmen. Dazu gehört auch, einen Rettungsfonds wie 
den ESM mit Finanzmitteln auszustatten und gegebenenfalls sogar Geld 
nachzuschießen – eben nach Maßgabe des Bundestags. Insofern ist die 
Haftung von 190 Milliarden Euro, die der Bund übernimmt, zwar die 
Obergrenze. Aber nur so lange, wie der Bundestag nichts anderes 
entscheidet. Konsequenter kann man das Königsrecht des Parlaments, 
über die Finanzen der Steuerzahler zu verfügen, nicht auslegen. Damit
ist auch das Demokratieprinzip, wonach allein die gewählten Vertreter
des Volkes über die öffentlichen Finanzen bestimmen, voll gewahrt. 
Hätte das Gericht dies dem Bundestag bestritten, hätte es dessen 
Souveränität eingeschränkt. Dann hätte sich das Verfassungsgericht 
selbst zum Richter über die Finanzen des Staates gemacht, was 
definitiv nicht seine Aufgabe ist. Das heißt aber auch, dass die 
Parlamentarier von der Regierung und den von ihr in den Rettungsfonds
ESM entsandten Vertretern umfassend informiert werden müssen. Für 
Tricks gibt es keinen Platz. Selbst wenn der ESM mit einem erhöhten 
Ausgabekurs seiner Schulden den Nennwert der erlaubten Einlagen 
überschreitet, braucht der Fonds die Zustimmung des Bundestags. Mehr 
Demokratie geht nicht. Das Urteil ist ein großes Ja zum ESM-Vertrag 
und zum Budgetrecht des Parlaments. Das Aber bezieht sich mehr auf 
die Abgeordneten selbst. Die sollten genau wissen, was sie tun. Und 
da hat man bei manchen Parlamentariern, die völlig uninformiert in 
die Abstimmungen gehen und nur ihren Oberen folgen, bisweilen ein 
schlechtes Gefühl.
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