Das Bundeswirtschaftsministerium will den 
Kommunen per Gesetz den Weg ebnen, dass sie wieder selbst Betreiber 
von Strom- und Gasnetzen werden. Wie aus dem Gesetzentwurf zur 
„Vergabe von Wegenutzungsrechten“ des Bundeswirtschaftsministeriums 
hervorgeht, der der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ 
(Donnerstagausgabe) vorliegt, sollen Kommunen bei der Vergabe von 
Konzessionen für Strom- und Gasnetze künftig bevorzugt werden können.
Kommunale Belange sollen ein Auswahlkriterium unter mehreren sein – 
wie Versorgungssicherheit, Preis und Verbraucheraspekte. Wörtlich 
heißt es im Entwurf: „Daneben können Angelegenheiten der örtlichen 
Gemeinschaft unter Wahrung der Versorgungssicherheit und 
Kosteneffizienz berücksichtigt werden.“
KONTEXT:
   Über die Nutzungsrechte von Strom- und Gasleitungen wird 
grundsätzlich alle 20 Jahre neu entschieden. Nachdem viele Kommunen 
in den 90er Jahren Aufgaben aller Art in Teilen ausgelagert, 
abgegeben oder auch verkauft haben, gibt es mittlerweile einen Trend 
zur Rekommunalisierung. Die Gesetzesnovelle des 
Wirtschaftsministeriums will den Kommunen diesen Weg erleichtern. So 
sollen die Kommunen auch vor zu hohen Kaufpreisen geschützt werden 
und die Daten des vorherigen Betreibers nutzen können. In den 
kommenden Jahren sollen mehrere tausend Konzessionen für Strom- und 
Gasnetzbetreiber neu vergeben werden. Bis zum 30. Dezember können nun
die Verbände ihre Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgeben.
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