CDU-Generalsekretärin Annegret 
Kramp-Karrenbauer hält den Koalitionsvertrag mit der SPD nicht für 
sakrosankt und  will im Fall ihrer Wahl zur Parteivorsitzenden bei 
den Themen Rente und Hartz IV über den Koalitionsvertrag hinausgehen.
„Wir müssen prüfen, ob es Herausforderungen gibt, die wir bei 
Unterzeichnung des Koalitionsvertrags noch nicht kannten. Der 
Koalitionsvertrag ist nicht sakrosankt, wir müssen in der Regierung 
immer auch auf aktuelle Entwicklungen neue Antworten geben“, sagte 
Kramp-Karrenbauer der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). Aber
eine Revisionsklausel sei kein und dürfe kein verkappter Vorwand für 
einen sowieso gewollten Ausstieg sein, mahnte sie die SPD. Zur 
Besserstellung von Rentnern mit geringen Bezügen favorisiert 
Kramp-Karrenbauer das Modell des Arbeitnehmerflügels der CDU. „Die 
CDA hat in Absprache mit der Mittelstandsvereinigung das Modell der 
Plus-Rente entwickelt, wonach Rentner auf Grundsicherungsniveau einen
Zuschlag von 25 Prozent auf ihre individuell erworbenen gesetzlichen 
Rentenansprüche bekommen  sollen. Das ist systemisch gesehen ein 
gutes Modell“, sagte Kramp-Karrenbauer.  Es sei besser als das Modell
der Grundrente im Koalitionsvertrag, wonach pauschal zehn Prozent auf
die Grundsicherung aufgeschlagen werden soll. „Die Plus-Rente belohnt
Rentner, die Jahrzehnte erwerbstätig waren – damit gilt das 
Leistungsprinzip“, sagte die CDU-Politikerin. Zugleich schlug 
Kramp-Karrenbauer vor, Rentner mit einer niedrigen Rente „komplett 
oder zumindest in Teilen von Beiträgen für die Kranken- und 
Pflegekassen“ freizustellen, ähnlich beispielsweise wie bei den Mini-
und Midijobs. „Das sollte die Rentenkommission der Bundesregierung 
auch als eine Option in den Blick nehmen.“ Kramp-Karrenbauer kann 
sich auch eine Reform von Hartz IV vorstellen. „Wenn jemand, der 40 
Jahre gearbeitet hat, ähnlich schnell auf die Grundsicherung fällt 
wie jemand, der kaum etwas getan hat, dann entwertet das Arbeit“, 
sagte sie. Konkret forderte sie, langjährige Erwerbsbiografien besser
zu stellen. „Das kann durch eine Verlängerung des Zeitraums 
geschehen, ab dem man ins Arbeitslosengeld II fällt. Nicht nur, wie 
bereits heute, pauschal nach Alter, sondern auch – entsprechend dem 
Leistungsprinzip – unter Berücksichtigung der vorherigen 
Arbeitszeit.“ Eine weitere Stellschraube könne das Schonvermögen 
sein, das für langjährige Beitragszahler im Fall der Arbeitslosigkeit
höher gesetzt werden könnte.
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