Rheinische Post: Krankenkassen dürfen ab 1. Januar 2015 Beitragssatz wieder selbst bestimmen

Die Krankenkassen in Deutschland werden ab 1.
Januar 2015 die Höhe ihres Beitragssatzes wieder selbst bestimmen
können. Ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann
Gröhe (CDU) soll Anfang Juli in Kraft treten und zum 1. Januar 2015
wirksam werden, wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“
(Donnerstagausgabe) aus Koalitionskreisen erfuhr. Damit entfallen
auch die pauschalen Zusatzbeiträge. Der Beitragssatz für Arbeitgeber
soll bei 7,3 Prozent dauerhaft festgeschrieben werden. Die
Arbeitnehmer sollen ebenfalls fest 7,3 Prozent zahlen. Der bereits
heute allein von den Arbeitnehmern finanzierte Anteil von 0,9 Prozent
am Beitragssatz soll flexibler Teil eines neuen Zusatzbeitrages
werden. Die Kassen können nach eigener Finanzlage entscheiden, ob
sie diesen erhöhen oder senken. „Wichtig ist, dass der
Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die
Lohnnebenkosten stabil“, sagte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn.
Zugleich gebe es weiterhin Wettbewerb zwischen den verschiedenen
Kassen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach betonte: „Die kleine
Kopfpauschale war eine besondere Belastung für Rentner und
Geringverdiener.“ Mit der Gesetzesänderung sei die Debatte um eine
Kopfpauschale „für immer“ beendet.

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