Die Krupp-Stiftung kann den Nachfolger für den
am Dienstag verstorbenen Berthold Beitz als „Vorstand“ oder als
„geschäftsführendes Mitglied“ des Kuratoriums wählen. „Den Vorsitz im
Kuratorium führt das geschäftsführende Kuratoriumsmitglied, sofern
ein solches bestellt ist. Andernfalls wählt das Kuratorium aus seiner
Mitte für die Dauer von jeweils drei Jahren einen Vorsitzenden“,
zitiert die „Rheinische Post“ (Samstagsausgabe) aus der geheimen
Satzung der Stiftung. Als „Vorstand“ hätte der neue Stiftungschef
wesentlich weniger Kompetenzen. „Ist ein geschäftsführendes
Kuratoriumsmitglied bestellt, so erfordern Beschlüsse gegen seine
Stimme eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden“, heißt es laut dem
Bericht der Zeitung in der Satzung. Werde der neue Stiftungschef
lediglich als „Vorstand“ des Kuratoriums gewählt, hat seine Stimme
demnach nur in Patt-Situationen mehr Gewicht als die der übrigen
Kuratoriumsmitglieder. Außerdem kann das Kuratorium seinen „Vorstand“
nur für drei Jahre wählen, ein „geschäftsführendes Mitglied“ aber für
zwölf Jahre.
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