Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die
politische Bedeutung der Karlsruher NPD-Entscheidung hervorgehoben.
„Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich
feststellt, dass das politische Konzept der NPD verfassungsfeindlich
ist, der von der NPD vertretene Volksbegriff die Menschenwürde
verletzt und die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung
auch mit Blick auf das Demokratieprinzip missachtet“, sagte Lammert
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
Diese Feststellungen hätten „nicht nur juristische, sondern auch
politische Bedeutung“, erklärte Lammert. Zu Recht habe Karlsruhe
festgestellt, dass das Grundgesetz kein Weltanschauungs- oder
Gesinnungsverbot enthalte. Von einer Durchsetzungskraft der NPD könne
aber bei dem „seit Jahren schwindenden politischen Einfluss,
sinkenden Mitgliederzahlen, dem Verlust der letzten Landtagsmandate
und der schwachen finanziellen Ausstattung“ kaum die Rede sein.
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