Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat
eine verfassungsrechtliche Klarstellung des Wahlrechts in der
Verfassung angeregt. „Je nach Größe des Bundestages nach den nächsten
Wahlen wird das ein Thema werden“, sagte Lammert im Gespräch mit der
in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe)
voraus. Für ihn sei es „nicht unproblematisch, dass wir in der
Verfassung inzwischen manche zweit- oder drittrangige Fragen geregelt
haben, während eine für das politische System so herausragende Frage
wie das Wahlsystem nicht in der Verfassung geregelt ist“, erklärte
Lammert. Deshalb kämen ihm auch „manche Empfehlungen des
Verfassungsgerichtes ein bisschen erstaunlich vor, weil es für sie
zweifellos beachtliche Argumente gibt, die sich aber nicht in der
Verfassung finden“, merkte der Parlamentspräsident an.
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