Rheinische Post: Landkreistag fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Asylbewerber

Der Deutsche Landkreistag hat zeitlich
begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn für Asylbewerber gefordert. „Wir
sprechen uns dafür aus, dass für einen Zeitraum von zumindest drei
Monaten die Beschäftigung von Asylbewerbern auch zu einem Entgelt
unterhalb des Mindestlohns möglich sein sollte“, sagte der
Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Hans-Günter Henneke, der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
„Viele Unternehmen sind nach unserer Erfahrung grundsätzlich bereit,
Asylbewerber und Flüchtlinge zu beschäftigen“, sagte Henneke.
Allerdings verfüge dieser Personenkreis vielfach nur über
unzureichende Sprachkenntnisse. Hinzu komme, dass die konkrete
Berufserfahrung oftmals erst noch erworben werden müsse. Die
Möglichkeit der Aussetzung des Mindestlohns „würde einen guten
Beitrag zur Integration leisten und helfen, dass Flüchtlinge umso
schneller in Deutschland Fuß fassen“, sagte Henneke. Um eine
missbräuchliche Nutzung zu vermeiden, „sollte die Ausnahme zeitlich
eng befristet sein“, sagte er.

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