Die Chefs des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen (MDK) sollen die Höhe ihrer Gehälter in Zukunft
veröffentlichen müssen. Nach Informationen der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) wird eine
entsprechende Gesetzesänderung noch in das Infektionsschutzgesetz
eingebracht, das Mitte Juli in Kraft treten soll. 2012 müssten die
MDK-Geschäftsführer in Bund und Ländern dann erstmals ihre Gehälter
offen legen. „Beim MDK handelt es sich um beitragsfinanzierte
Institutionen. Es ist nur konsequent, bei den Gehältern Transparenz
herzustellen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der
Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU). Er verwies darauf, dass auch die
Chefs der gesetzlichen Krankenkassen ihre Gehälter veröffentlichen
müssten.
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