Rheinische Post: Neue Last für die junge Generation

Ausgerechnet der Teil der Rentenreform, den
Arbeitsministerin von der Leyen als das „Herzstück“ bezeichnet, ist
nicht gelungen. Die Kosten für die Zuschuss-Rente, die
Geringverdiener vor Altersarmut schützen soll, treffen die
Arbeitnehmer der Zukunft. Denn die neue Rente wird überwiegend aus
der Rentenversicherung finanziert. Aufgabe der Rentenversicherung ist
es aber nicht, Sozialleistungen zu gewähren. Vielmehr ist sie dem
Versicherungsprinzip verpflichtet, wonach sich die Renten-Höhe nach
den geleisteten Beiträgen bemisst. Dieses Prinzip wird durch die
Zuschuss-Rente durchbrochen. Die notwendige Sicherung vor Altersarmut
sollte besser allein über Steuermittel finanziert werden und
ehrlicherweise auch das Etikett Sozialleistung bekommen. Lob
verdienen hingegen die anderen Teile der Rentenreform. Eine Pflicht
zur Versicherung für Selbstständige ist längst überfällig und ein
effektiver Schutz vor Altersarmut. Diese Gesetzesänderung ist
dringend, da die Zahl kleiner Selbstständiger mit geringfügigem
Einkommen ständig zunimmt. Eine attraktive Perspektive bietet sich
auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die neuen großzügigen
Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner. Sie ermöglichen einen
flexiblen Übergang in die Rente, ohne die Rentenkasse zu belasten.

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