Rheinische Post: NPD-Verbotsantrag

Die Geschichte darf sich nicht wiederholen.
Wenn, wie zu erwarten, demnächst ein neuer Verbotsantrag gegen die
NPD das Bundesverfassungsgericht erreicht, muss die Klageschrift in
jeder Hinsicht „wasserdicht“ sein. Keinesfalls darf der Vorstoß so
enden wie 2003, als Karlsruhe das Verfahren wegen des Einsatzes von
V-Leuten einstellte. Ein erneutes Scheitern des NPD-Verbots wäre
geradezu verheerend, weil die politisch Unverbesserlichen damit für
lange Zeit eine Art Freibrief ausgestellt bekämen. Ein erneuter
Verbotsantrag ist also riskant, aber ist er überhaupt nötig? Bei der
NRW-Wahl im März bekam die NPD lediglich 0,5 Prozent. Allerdings
sitzt sie in zwei Landtagen (Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern). Mit
einem Verbot aber kann man den rechten Sumpf kaum austrocknen.
Vielmehr dürfte sich die Szene dann auf „Kameradschaften“ oder andere
braunen Vereinigungen verlagern. Doch die Verbots-Vorbereitungen sind
schon so weit gediehen, dass ein Rückzug ohne erheblichen
Gesichtsverlust kaum mehr möglich zu sein scheint.

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