Die schwere Geburt des neuen Marktgesetzes
zeigt dem Landesgesetzgeber seine Grenzen auf. Wirtschaftsminister
Garrelt Duin (SPD) will den Handel schützen, der sich durch den
Verkauf von Neuwaren auf Trödelmärkten benachteiligt fühlt.
Gleichzeitig will er Ausnahmen für etablierte Brauchtums-, Bauern-
und Weihnachtsmärkte definieren – sie würden ein Verkaufsverbot für
Neuwaren nicht überleben. Schon die umständliche Abfrage bei den
Kommunen, mit der Duin diese Ausnahmen identifizieren will, zeigt:
Die regionalen Unterschiede sind für eine landesweite Regelung zu
groß. Warum überlässt er das Thema nicht gleich den Kommunen? Es ist
ohnehin fraglich, ob das Land sich hier einmischen darf: Die
Gewerbeordnung regelt ausdrücklich auch Jahr- und Spezialmärkte. Sie
ist ein Bundesrecht. Sonderfälle sollen die Kommunen per Satzung
regeln. Das NRW-Marktgesetz erinnert stark an das
NRW-Klimaschutzgesetz: Beide wollen regeln, was der Bund längst
geregelt hat. Vielleicht noch nicht gut genug. Aber der Bund bleibt
trotzdem zuständig. Zum Glück hat Duin auch noch andere Projekte. Den
Bürokratieabbau zum Beispiel. NRW braucht nämlich weniger und nicht
mehr Vorschriften.
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