Rheinische Post: NRW-Datenschutzbeauftragter hält Verbandsklagerecht für „nicht erforderlich“

Datenschutzexperten üben harsche Kritik an
einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), wonach
Verbraucherschutzverbände künftig gegen solche Unternehmen klagen
können sollen, die Kundendaten missbrauchen. Ulrich Lepper,
Datenschutzbeauftragter des Landes NRW, warnt in der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) vor einer
schädlichen Doppelzuständigkeit, sollten in Zukunft nicht nur er und
seine Amtskollegen, sondern auch Verbraucherverbände klagen dürfen.
„Ich begrüße das Ziel, mehr Datenschutz für Verbraucher zu erreichen.
Dies über eine Erweiterung der Verbandsklagerechte anzugehen, ist
allerdings nicht der richtige Weg.“ Es gebe bereits
Datenschutzbehörden mit ausreichenden Rechten zur Durchsetzung,
Verbandsklagerechte seien deshalb nicht erforderlich, so Lepper.
Erweiterte Klagerechte könnten in der Sache sogar Schaden anrichten:
„Wenn Datenschutzaufsichtsbehörden und Verbände für dieselbe Sache
zuständig sind und zudem mit Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
unterschiedliche Rechtswege zur Verfügung stehen, gefährdet das
Rechtseinheit und Rechtssicherheit“, sagte Lepper der Zeitung.

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