Wegen fehlender Rechtsgrundlage konnten die neu
angeschafften Fingerabdruck-Scanner in den 
NRW-Justizvollzugsanstalten bislang nicht eingesetzt werden. „Der im 
Gesetz angelegte und zunächst vorgesehene Weg einer direkten 
Schnittstelle mit dem Bundeskriminalamt zum Abgleich von 
Fingerabdruckdaten hat sich im Nachhinein als rechtlich nicht 
umsetzbar herausgestellt“, sagte Marcus Struck,  Referatsleiter 
NRW-Justizvollzugskommunikation, der in Düsseldorf erscheinenden 
„Rheinischen Post“ (Mittwoch).  Demnach wurden bereits Ende 
vergangenen Jahres 71 Fingerabdruckscanner an die 
Justizvollzugsanstalten ausgeliefert. Anfang kommenden Jahres soll es
nun in einer JVA einen Testbetrieb geben, nachdem man gemeinsam mit 
dem Ministerium des Innern und dem Landeskriminalamt ein neues System
für den Austausch von Fingerabdruckdaten zwischen Justizvollzug und 
Polizei entwickelt habe.
   Der frühere Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte die Geräte
unter anderem mit der Begründung anschaffen lassen, so sicherstellen 
zu wollen, dass auch die richtigen Gefangenen hinter Gittern säßen. 
Nach Angaben des Justizministeriums hätte man aber auch mit einem 
einsatzbereiten Scanner nicht die richtige Identität des in der JVA 
Kleve unschuldig inhaftierte Syrers Amed A. herausfinden können, der 
sich bei einem Feuer in seiner Zelle tödliche Verbrennungen zuzog. 
Der 26-Jährige war mit einem Mann aus dem afrikanischen Mali 
verwechselt worden. „Die Polizeibehörden haben die in der JVA Kleve 
einsitzende Person mittels Fingerabdruck eindeutig als Amed A. 
identifiziert. Jede Wiederholung der Abfrage, auch durch die JVA 
Kleve, hätte dasselbe Ergebnis erbracht“, erklärte Referatsleiter 
Struck.
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