Rheinische Post: NRW-Innenminister: Bürgermeister müssen RWE-Vergütung komplett abgeben

Bürgermeister und Landräte müssen Vergütungen,
die RWE ihnen für die Arbeit in Aufsichts- und Beiräten zahlt,
künftig vollständig an die Staatskasse abführen. Sie dürfen das Geld
nicht selbst behalten. Das regelt ein Erlass von NRW-Innenminister
Ralf Jäger, der der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe) vorliegt. Darin heißt es unter „Abführungspflicht
für Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns“, dass
die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Beamten zu ihrem „Hauptamt“
gehört. Daher müssen sie die Vergütung abführen.

Der Sprecher des Innenministeriums sagte, der Entlass-Entwurf
müsse noch politisch abgestimmt werden. Doch in der Sache habe sich
der Minister schon lange festgelegt. Bereits 2014 hatte er der
Zeitung gesagt: „Es geht hier um Geld der Allgemeinheit. Es ist nicht
zu vermitteln, dass ein Bürgermeister oder Landrat dieses mit seinem
Amt verbundene Geld behalten darf.“

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