Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach 
(CDU) reagiert auf offensichtliche Pannen der Staatsanwaltschaft Kleve beim 
Umgang mit einem mutmaßlichen Sexualstraftäter. In diesen Tagen geht den 
Generalstaatsanwälten in NRW ein neuer Erlass des NRW-Justizministeriums zu, der
in solchen Fällen zu mehr Eile auffordert und häufigere Inhaftierungen von 
Tatverdächtigen sowie mehr Hausdurchsuchungen in solchen Fällen anregt. Der 
Erlass liegt der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Sonntag) vor. „Ein mir 
berichteter Einzelfall gibt Anlass, für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorsorglich auf folgende 
Punkte hinzuweisen“, beginnt Biesenbachs neuer Erlass. „Zeitliche Verzögerungen 
sind unter allen Umständen zu vermeiden“, heißt es weiter. Hausdurchsuchungen 
und Untersuchungshaft seien „auch im Falle einer geständigen Einlassung 
sorgfältig zu prüfen und, soweit angezeigt, zeitnah auszuschöpfen“. Bei der 
Prüfung einer Untersuchungshaft sei Paragraf 112a der Strafprozessordnung 
„besonders in den Blick zu nehmen“, mahnt Biesenbach. Dieser Paragraf nennt die 
Wiederholungsgefahr als möglichen Haftgrund.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell