Rheinische Post: NRW-Minister zweifelt an rechtlicher Grundlage der neuen Taxi-Konkurrenz Uber / Bußgelder bis zu 20.000 Euro möglich

Die NRW-Landesregierung zweifelt an der
rechtlichen Grundlage der neuen Taxi-Konkurrenz Uber. Die
Online-Plattform, die Fahrgäste zu Billig-Tarifen an private
Chauffeure vermittelt, will am heutigen Freitag in Düsseldorf
starten. „Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich bei den
Fahrten um genehmigungspflichtige Personenbeförderungen“, sagte
Bernhard Meier, Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums, der
„Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Über eine solche Genehmigung
verfügen die Uber-Fahrer aber offenbar nicht. Das Verkehrsministerium
warnt deshalb vor hohen Bußgeldern: „Die Städte und Kreise in NRW
gehen grundsätzlich konkreten Hinweisen auf eine unzulässige
Personenbeförderung nach, für die Bußgelder bis zu 20.000 Euro
verhängt werden können.“ Bußgelder könnten sich dabei „gegen die
Vermittler der Dienste, aber auch gegen die fahrenden Personen
richten“.

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