Im Jahr 2012 hat das Land NRW 6,6 Millionen
Euro aus dem Nachlass verstorbener Landesbürger geerbt. Im Vergleich
zum Vorjahr (3,7 Millionen Euro) hat sich der Umfang der
Landeserbschaften damit beinahe verdoppelt. Das geht aus einer noch
unveröffentlichten Statistik der Landesregierung hervor, aus der die
Rheinische Post (Dienstagausgabe) zitiert. Die so genannte
„Fiskuserbschaft“ gewinne „aufgrund der Ablehnung von Erbschaften
durch alle gesetzlichen Erben zunehmend an Bedeutung“, schreibt
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) in seiner Antwort auf
eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel.
Allerdings sei der Nachlass „oft schwierig oder gar nicht zu
verwerten“. Nach Abzug der Kosten etwa für die Sanierung von
belasteten Grundstücken oder für die Abwicklung von juristischen
Streitigkeiten blieben dem Land von den 2012 geerbten 6,6 Millionen
Euro aber immer noch 5,3 Millionen Euro. Damit verbuchte NRW 2012
nach Abzug aller Kosten die höchste Netto-Erbschaft seit 2003. 2012
trat NRW insgesamt 977 Staatserbschaften an.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Weitere Informationen unter:
http://