Rheinische Post: NRW will Gerichtsverfahren in englischer Sprache ermöglichen

Wirtschaftsprozesse sollen künftig auch in
englischer Sprache geführt werden können. NRW-Justizminister Peter
Biesenbach (CDU) will damit die zunehmende Verlagerung von wichtigen
und lukrativen Wirtschaftsprozessen ins Ausland stoppen.
„Internationale Konzerne wollen nicht in einer Sprache verhandeln,
die sie selbst nicht sprechen“, sagte Biesenbach der „Rheinischen
Post“ (Donnerstagausgabe). Die in der deutschen Gerichtsverfassung
vorgeschriebene Begrenzung der Gerichtssprache auf Deutsch trage
deshalb dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche
Streitigkeiten entweder im Ausland oder vor privaten Schiedsgerichten
ausgetragen würden. „Durch die Einführung von auch englischsprachigen
Kammern für internationale Handelssachen wollen wir nicht nur unsere
Gerichte, sondern den gesamten Wirtschaftsstandort NRW attraktiver
machen“, sagte Biesenbach. Für eine entsprechende
Bundesratsinitiative hat er nach eigenen Angaben bereits die
Unterstützung von Bayern, Niedersachsen und Hamburg signalisiert
bekommen. Nach bislang unveröffentlichten Angaben des
Justizministeriums ging die Zahl der Verfahren und Eingänge bei den
Kammern für Handelssachen in NRW von 12.101 im Jahr 2007
kontinuierlich auf 7.769 im Jahr 2016 zurück.

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