Rheinische Post: Nur jeder vierte Elternteil profitiert vom Kinderfreibetrag / Einkommensschwelle für Ehepaare liegt bei 63486 Euro

Nur jeder vierte steuerpflichtige Elternteil
hat ein so hohes Jahreseinkommen, dass er vom steuerlichen
Kinderfreibetrag profitieren kann. Das geht aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion
hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Freitagausgabe) vorliegt. Demnach entlastete der Kinderfreibetrag
2013 ohne die Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags 2,844
Millionen der insgesamt gut elf Millionen steuerpflichtigen Eltern.
Drei Viertel aller Mütter und Väter waren dagegen allein auf das
Kindergeld angewiesen. Ehepaare mussten im vergangenen Jahr
mindestens 63 486 Euro versteuern, wenn sie vom Kinderfreibetrag
profitieren wollten. Ledige Mütter oder Väter kamen ab einem
Einkommen von 33 476 Euro in den Genuss des Kinderfreibetrags, der
eine höhere Entlastungswirkung hat als das Kindergeld. Im Schnitt
entlastete der Kinderfreibetrag Ehepaare mit einem Kind dem Papier
zufolge im Jahr 2013 um 2466 Euro. Bei zwei Kindern gab es eine
Steuerentlastung von 5275 Euro, bei drei Kindern von 8218 und bei
vier Kindern von 11 591 Euro. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)
prüft derzeit den Spielraum für eine Anhebung des Kinderfreibetrags
und des Kindergeldes 2015. Eine Entscheidung darüber fällt
voraussichtlich Ende Januar. „Mit der Ankündigung, Kindergeld und
Kinderfreibeträge rasch zu erhöhen, verschleiert der Finanzminister,
dass er für das letzte Jahr eine rückwirkende Anhebung des
Kindergelds um 24 Euro verweigert“, sagte Grünen-Politikerin Lisa
Paus. „Dies geht zu Lasten von Familien mit wenig Einkommen, denn von
der rückwirkenden Erhöhung der Kinderfreibeträge profitieren sie
nicht“, sagte Paus.

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