Rheinische Post: Nur zwei Bundesländer haben bislang Wohnsitzauflage umgesetzt

Die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge gilt
bislang nur in zwei Bundesländern – Bayern und Baden-Württemberg.
Drei weitere Länder – Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Dezember, das
Saarland und Sachsen-Anhalt – planen eine Regelung, wie aus einer
Übersicht des Innenministeriums hervorgeht, die der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe) vorliegt. Gegen eine
Wohnsitzauflage haben sich alle Stadtstaaten, also Berlin, Hamburg
und Bremen, sowie die Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und
Brandenburg entschieden. Die politische Willensbildung noch nicht
abgeschlossen haben den Angaben des Innenministeriums zufolge Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.

KONTEXT:

Die Bundesregierung hatte die neue Möglichkeit für eine
Residenzpflicht von Flüchtlingen mit dem Anfang August in Kraft
getretenen Integrationsgesetz geschaffen, um einen übermäßigen Zuzug
von Flüchtlingen in bestimmte Städte zu verhindern. Es liegt in der
Entscheidung der Bundesländer, ob und wie sie die Regelung umsetzen.
Die Länder können den Flüchtlingen auferlegen, dass sie ihren Wohnort
in einem bestimmten Kreis oder einer vorgegebenen Stadt nehmen. Sie
können auch erklären, dass Flüchtlinge im jeweiligen Bundesland ihren
Wohnort zwar frei wählen können, davon aber bestimmte Städte oder
auch nur Stadtviertel ausgenommen sind. Dies soll einer Ghettobildung
entgegenwirken. Wer bereits seinen Lebensunterhalt selbst verdient
oder für einen Job umziehen möchte, ist von der Regelung nicht
betroffen.

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