Die Regelung der sonntäglichen
Ladenöffnungszeiten ergibt sich im Wesentlichen aus den Zehn Geboten,
dem Ladenschlussgesetz des Bundes und dem Ladenöffnungsgesetz NRW.
Die Klarheit der Regelung hat allerdings mit dem Abstieg durch die
Gesetzgebungsinstanzen abgenommen: Was bei Moses „NEIN!“ hieß, wurde
nach und nach aufgeweicht. Grob vereinfacht darf jedes Geschäft in
Nordrhein-Westfalen jetzt an höchstens vier Sonntagen im Jahr
geöffnet sein. Jedoch nicht an jedem beliebigen Sonntag, nicht aus
beliebigem Anlass, nicht beliebig lange und nicht jedes beliebige
Geschäft. Weil nicht jeder eine solche Regelung versteht, müssen
häufig Gerichte entscheiden. Für Juristen reizvoll, für normale
Menschen ein Horror. Nun will der Wirtschaftsminister etwas dagegen
tun: Doch statt die komplizierte Regelung endlich zu vereinfachen und
jeder Kommune zu ermöglichen, an vier beliebigen Sonntagen einen
Verkauf zu gestatten – egal aus welchem Anlass -, soll nun ein
Arbeitskreis gegründet werden, um Handel und Kommunen eine gagaeske
Gesetzeslage besser zu erklären. Absurd.
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