Die Deutsche Bahn und viele regionale
Bahnbetriebe sollen entgegen bisheriger Planungen bei der Reform der
Ökostrom-Förderung nun doch wieder stärker zur Kasse gebeten werden.
Große und kleine Schienenbahn-Betriebe sollten gleich behandelt
werden, heißt es im jüngsten Entwurf der Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Er liegt der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) vor.
Antragsberechtigt für Entlastungen von der EEG-Umlage sind demnach
künftig bereits kleinere Schienenbahn-Unternehmen ab einem
Stromverbrauch von drei Gigawatt im letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahr. „Dies bedeutet aber auch eine Ausweitung der
Antragsberechtigten. Damit diese Ausweitung nicht zu Lasten der
übrigen Stromverbraucher geht, regelt die Änderung zugleich, dass für
Strom, der von Schienenbahnen bezogen wird, ein höherer Anteil der
EEG-Umlage zu zahlen ist als bislang“, heißt es in dem EEG-Entwurf.
Nach Protesten der Verkehrsbetriebe hatte Energieminister Sigmar
Gabriel (SPD) seine Pläne für eine Mehrbelastung der Bahnen in einer
früheren Fassung des Gesetzentwurfs vorübergehend abgeschwächt. Nun
aber sind sie wieder im jüngsten Gesetzestext enthalten. Die
Schienenbahnen sollen demnach im kommenden Jahr 15 Prozent der
EEG-Umlage, im Folgejahr 20, im Jahr darauf 25 und ab 2018 dann 30
Prozent der Umlage bezahlen. Für die Branche bedeutet das eine
Mehrbelastung in dreistelliger Millionenhöhe, was die Bahntickets
verteuern dürfte. Die EEG-Reform soll am 9. April vom Kabinett
verabschiedet werden.
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