Rheinische Post: Panne beim Wahlprogramm der NRW-Grünen

Der offizielle Vorschlag des grünen
Landesvorstandes in NRW für das neue Wahlprogramm hat keine Woche
gehalten. Einen Passus, in dem Straffreiheit für Verstöße gegen das
Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden gefordert wird,
will der Landesvorstand nun schon wieder streichen: „Das ist
ärgerlich, wird aber auf dem Parteitag im Dezember, der das
Wahlprogramm endgültig beschließt, korrigiert. Der Landesvorstand hat
dazu bereits einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht“, sagte
NRW-Grünen-Chef Sven Lehmann der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Der Landesvorstand hatte seinen
Programmentwurf am vergangenen Dienstag in Düsseldorf vorgestellt.
Auf Seite 149 sieht er vor, dass die strafbaren Verstöße gegen das
Vermummungsverbot bei Demonstrationen und die Teilnahme an
verbotenen Sitzblockaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeiten
geahndet werden: „Sitzblockaden und Verstöße gegen das
Vermummungsverbot stellen beispielsweise einen Großteil der im
Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Nach
dem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Justiz dadurch
entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die
Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet
werden“, heißt es in dem Entwurf. Lehmann sagte dazu der Rheinischen
Post: „Dass der im Entwurf des Wahlprogramms beschriebene Vorschlag
in dieser Form umsetzbar ist, wurde falsch eingeschätzt.“

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