Der offizielle Vorschlag des grünen 
Landesvorstandes in NRW für das neue Wahlprogramm hat keine Woche 
gehalten. Einen Passus, in dem Straffreiheit für Verstöße gegen das 
Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden gefordert wird, 
will der Landesvorstand nun schon wieder streichen: „Das ist 
ärgerlich, wird aber auf dem Parteitag im Dezember, der das 
Wahlprogramm endgültig beschließt, korrigiert. Der Landesvorstand hat
dazu bereits einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht“, sagte
NRW-Grünen-Chef Sven Lehmann der in Düsseldorf erscheinenden 
„Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Der Landesvorstand hatte seinen 
Programmentwurf am vergangenen Dienstag in Düsseldorf vorgestellt. 
Auf Seite 149 sieht er vor, dass die strafbaren Verstöße gegen das 
Vermummungsverbot bei Demonstrationen  und die Teilnahme an 
verbotenen Sitzblockaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeiten 
geahndet werden: „Sitzblockaden und Verstöße gegen das 
Vermummungsverbot stellen beispielsweise einen Großteil der im 
Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Nach 
dem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Justiz dadurch 
entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die 
Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet 
werden“, heißt es in dem Entwurf. Lehmann sagte dazu der Rheinischen 
Post: „Dass der im Entwurf des Wahlprogramms beschriebene Vorschlag 
in dieser Form umsetzbar ist, wurde falsch eingeschätzt.“
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