Als Konsequenz aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zu BKA-Befugnissen hat der Chef der
Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert, den Schutz
der Privatsphäre überwachter Personen in die Hand des
Bundesdatenschutzbeauftragten zu legen. „Ich bin dafür, dass dies der
Bundesdatenschutzbeauftragte übernimmt“, sagte Wendt der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
„Eine solche Überprüfung muss innerhalb von Stunden möglich sein.
Dafür wird man auch Geld in die Hand nehmen müssen“, sagte Wendt.
Dieser Bereich müsse mit ausreichend Personal und einem
Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst ausgestattet sein. „Zwei Wochen
können die Ermittler nicht auf Freigaben warten.“
KONTEXT
Das Verfassungsgericht hat vorgegeben, dass künftig durch das BKA
aufgezeichnete Gespräche oder Bilder von einer unabhängigen Stelle
gesichtet werden müssen. Private oder intime Daten müssen gelöscht
werden, bevor die Ermittler ihre Aufzeichnungen auswerten.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621