Ein Kommentar von Gregor Mayntz:
   Es ist gut, dass das Gezerre um die Ruhestandsbezüge für den 
zurückgetretenen Bundespräsidenten ein Ende gefunden hat. Und es ist 
auch gut, dass die Sache positiv für Christian Wulff ausgegangen ist.
Auch wenn der erste Bürger im Staat vor Recht und Gesetz nicht anders
behandelt werden darf als jeder andere, so ist der Mensch, der das 
höchste Staatsamt auszufüllen hatte, nicht wie jeder andere. Oder 
wollen wir im Ernst, dass sich Bundespräsidenten während ihrer 
Amtszeit Gedanken machen müssen, in welcher Anwaltspraxis sie 
Unterschlupf finden könnten, ob sie sich als Unternehmensberater 
verdingen oder unter der Hand versuchen sollten, rechtzeitig eine 
neue Karriere in der Politik klar zu machen? Und wenn das alles nicht
klappt – Hartz IV für die frühere Nummer eins? Jeder andere hätte 
unter der Last der Vorwürfe seinen Beruf zunächst weiter ausüben oder
sein Amt für die Zeit der Ermittlungen ruhen lassen können. Wulff 
konnte das nicht. Das ist politisch so gewollt und trifft damit 
Wortlaut und Sinn des Ehrensold-Gesetzes. Es gehört sich nicht, das 
Amt zu beschädigen. Das geschähe aber, wenn Ex-Amtsträger schäbig 
alimentiert würden. Über die Höhe der Bezüge lässt sich streiten – 
aber unabhängig von Wulffs Fall.
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