Der Rechtswissenschaftler und frühere Präsident
des Internationalen Seegerichtshofs, Rüdiger Wolfrum, hat das
Vorgehen der Universität Düsseldorf in der Plagiatsaffäre um die
Doktorarbeit von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) kritisiert
und Defizite benannt. „Das Verfahren der Aberkennung weist Defizite
auf, die sich aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen ergeben“,
heißt es in einem Kurzgutachten des Berliner Juristen, aus dem die in
Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) zitiert.
Damit widerspricht Wolfrum auch dem von der Universität Düsseldorf in
Auftrag gegebenem Gutachten des Bonner Jura-Professor Klaus Ferdinand
Gärditz, der das Vorgehen der Hochschule als ordnungsgemäß bewertet
hatte. Wolfrum kritisiert etwa „die fehlende Trennung von
Berichterstattung und entscheidendem Gremium“. Rechtsstaatliche
Erwägungen würden eine personelle Trennung der Mitglieder der
Promotionskommission als erstem Prüfgremium und des
Entscheidungsgremiums, des Fakultätsrats, zwingend erscheinen lassen,
schreibt Wolfrum. Auch sei ein zusätzlicher, externer Gutachter
angesichts der „Schwere des Eingriffs“ vonnöten. Wolfrum kritisiert
außerdem die „fehlende Nähe“ des bisherigen Erstgutachters, des
Düsseldorfer Judaistik-Professors Stefan Rohrbacher, zu dem
wissenschaftlichen Schwerpunkt der Arbeit. Schavan hatte im Fach
Erziehungswissenschaften promoviert. Außerdem moniert der Jurist das
fehlende Eingehen auf die Zitatekultur der damaligen Zeit.
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