Rheinische Post: Regierung erwägt Streichen von Alkohol und Tabak aus Hartz-IV-Regelsätzen

In der Bundesregierung wird erwogen, Ausgaben
für Alkohol und Tabak künftig grundsätzlich nicht mehr für die
Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze heranzuziehen. Das berichtet die
Rheinische Post unter Berufung auf Koalitionskreise. Die Überlegungen
liefen derzeit auf „unterer Ebene“. Eine endgültige Meinungsbildung
werde in zwei bis drei Wochen erwartet, wenn die Auswertung der
aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichproben vorliege. Zuvor hatte
FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger im Interview mit der Zeitung die
Frage aufgeworfen, „ob alles, was derzeit zum Grundbedarf gehört,
tatsächlich Grundbedarf ist“.

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