Wohngeld- und Hartz-IV-Empfänger sollen nach
Plänen der Bundesregierung von geringeren Heizkosten in energetisch
hochwertigen, aber teureren Wohnungen profitieren können. Das geht
aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine
Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. Demnach
prüft die Regierung die Einführung eines „Klimawohngeldes“. Zudem
werde geprüft, ob die Kommunen die Angemessenheit der
Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger künftig auch auf Basis der
höheren Bruttowarmmiete anstelle der Kaltmiete bewerten dürfen. Die
Regierung prüfe, „das Wohngeld um eine Klima-Komponente durch eine
Differenzierung der Höchstbeträge nach energetischer Gebäudequalität
zu erweitern“, heißt es in der Antwort. Dieses „Klimawohngeld“ könne
dafür sorgen, dass für Wohngeldempfänger auch neue oder sanierte
teurere Wohnungen in Betracht kämen, die aber energiesparender seien
als ältere. Mit demselben Ziel werde derzeit auch im Hartz-IV-System
geprüft, „ob die Kommunen die Angemessenheit der Unterkunfts- und
Heizungskosten in einem Gesamtkonzept (Bruttowarmmiete) festlegen
dürfen“, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Ergebnisse
sollten „bis Ende 2016“ vorliegen. Aus Sicht der Grünen kommen diese
und weitere Energiespar-Maßnahmen der Regierung zu spät. „Wenn die
Bundesregierung so weitermacht mit ihrer Energiesparpolitik, wird sie
die eigenen Energiesparziele krachend verfehlen“, kritisierte
Grünen-Politikerin Julia Verlinden.
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