Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat für 
den Fall einer Versorgungskrise einen neuen gesetzlichen Notfallplan 
für eine staatliche Lebensmittelversorgung vorgelegt. Die 
Bundesregierung will den Gesetzentwurf, der der in Düsseldorf 
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt, am 
Mittwoch im Kabinett verabschieden. Dem Entwurf zufolge kann das 
Ministerium im Fall einer Versorgungskrise – hervorgerufen etwa durch
Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle – 
künftig vorschreiben, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen 
geöffnet werden dürfen. So soll beispielsweise bei einem 
flächendeckenden Stromausfall die Versorgung einzelner Filialen mit 
Notstromaggregaten gewährleistet bleiben. Um Plünderungen zu 
vermeiden, sieht das Gesetz außerdem die Möglichkeit vor, die Abgabe 
von Lebensmitteln unter staatliche Aufsicht zu stellen. Wucherpreise 
sollen dem Entwurf zufolge durch feste Abgabemengen oder Festpreise 
vermieden werden. Zudem sollen Lebensmittelhändler verpflichtet 
werden können, die bisher nur geringen Mengen vorgeschriebener 
Vorräte aufstocken zu müssen. Dauert eine Versorgungskrise über 
Wochen an, könnten Betriebe außerdem verpflichtet werden, Mehl oder 
Brot herzustellen. Auch bei Schlachthöfen oder Wurstfabriken ist ein 
solcher staatlicher Eingriff denkbar. Bei Enteignungen sieht der 
Gesetzentwurf eine Entschädigung der Betriebe vor.
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