Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat für
den Fall einer Versorgungskrise einen neuen gesetzlichen Notfallplan
für eine staatliche Lebensmittelversorgung vorgelegt. Die
Bundesregierung will den Gesetzentwurf, der der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt, am
Mittwoch im Kabinett verabschieden. Dem Entwurf zufolge kann das
Ministerium im Fall einer Versorgungskrise – hervorgerufen etwa durch
Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle –
künftig vorschreiben, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen
geöffnet werden dürfen. So soll beispielsweise bei einem
flächendeckenden Stromausfall die Versorgung einzelner Filialen mit
Notstromaggregaten gewährleistet bleiben. Um Plünderungen zu
vermeiden, sieht das Gesetz außerdem die Möglichkeit vor, die Abgabe
von Lebensmitteln unter staatliche Aufsicht zu stellen. Wucherpreise
sollen dem Entwurf zufolge durch feste Abgabemengen oder Festpreise
vermieden werden. Zudem sollen Lebensmittelhändler verpflichtet
werden können, die bisher nur geringen Mengen vorgeschriebener
Vorräte aufstocken zu müssen. Dauert eine Versorgungskrise über
Wochen an, könnten Betriebe außerdem verpflichtet werden, Mehl oder
Brot herzustellen. Auch bei Schlachthöfen oder Wurstfabriken ist ein
solcher staatlicher Eingriff denkbar. Bei Enteignungen sieht der
Gesetzentwurf eine Entschädigung der Betriebe vor.
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