Rheinische Post: Richtiges BGH-Urteil Kommentar Von Georg Winters

Der Bundesgerichtshof hat in Sachen
Riester-Rente die richtige Entscheidung getroffen. Wenn die private
Altersvorsorge, wie vom Gesetzgeber bei der Einführung beabsichtigt,
einen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland liefern
soll, dann kann sie bei einer Privatinsolvenz nicht den Gläubigern
zur Befriedigung von deren Forderungen dienen (selbst wenn diese noch
so berechtigt sein mögen) und die Not des Schuldners verschärfen. Das
wäre kontraproduktiv. Auch die Beschränkung auf förder- und
zulagenfähige Verträge ist in diesem Sinne konsequent. Das Urteil des
Bundesgerichtshofes kann kein Motivationsschub fürs Riestern sein.
Aber es könnte junge Menschen daran erinnern, wie wichtig es ist, so
früh wie möglich mit dem Sparen fürs Alter anzufangen. Die Wenigsten
verdienen so viel Geld, dass sie allein von der gesetzlichen Rente
leben können. Natürlich gibt es jene, die einfach zu wenig zum Sparen
haben. Aber wer die Vorsorge bewusst vernachlässigt und nichts
zurücklegt, trägt später Mitschuld an der eigenen Armut.

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