Das gestrige Urteil zum Streikverbot für Beamte
ist ebenso aufsehenerregend wie problematisch. Wenn beamtete Lehrer
künftig in Streik treten, brauchen sie keine disziplinarischen
Maßnahmen mehr zu befürchten – jedenfalls nicht, wenn es nach dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf geht. Beamte haben eine besondere
Treuepflicht gegenüber dem Staat, der sie dafür mit Privilegien
ausstattet. Ein alles in allem ordentliches Gehalt gehört ebenso dazu
wie die Unkündbarkeit. Im Gegenzug muss der Staat verlangen, dass er
sich stets auf seine Beamten verlassen kann. Das schließt die
Teilnahme an Kundgebungen während der Dienstzeit aus. Im vorliegenden
Fall – der bundesweit erste dieser Art, der zu einem Urteil geführt
hat – geht es zwar nicht um sicherheitsrelevantes Personal, wohl aber
um eine beamtete Lehrerin, die mit Unterstützung der GEW ein Exempel
statuieren wollte. Doch gerade Lehrer sollten sich ihrer besonderen
Verpflichtung gegenüber dem Staat und vor allem gegenüber der
Schülerschaft bewusst sein. Der richterliche Hinweis auf
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bedarf der genauen
Prüfung. Das deutsche Beamtenwesen gilt in seiner Form als
einzigartig; europaweite einheitliche Lösungen sind daher kaum
möglich. Ob das Urteil Bestand haben wird, muss bezweifelt werden.
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