Die Verbraucherschützer haben eine deutliche
Begrenzung der Industrieausnahmen bei der Reform der
Ökostrom-Förderung auf 15 stromintensive Branchen verlangt. „Die
Besondere Ausgleichsregelung wird in ihrer derzeitigen Form
abgelehnt“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesverbandes
Verbraucherzentrale für die Expertenanhörung zur Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am heutigen Montag in Berlin. Sie
liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Montagausgabe) vor. „Die Neugestaltung der Industrieausnahmen wird
die Zusatzbelastung der nicht-begünstigten Stromverbraucher
voraussichtlich noch einmal leicht erhöhen“, heißt es zur Begründung.
Schon jetzt werde nur noch die Hälfte des in der Industrie
verbrauchten Stroms mit der vollen EEG-Umlage belastet. Den übrigen
Stromverbrauchern entstünden dadurch Mehrkosten von 5,1 Milliarden
Euro pro Jahr. Die EU-Kommission habe aber festgestellt, „dass
lediglich 15 Branchen so stromkosten- und handelsintensiv sind, dass
sie durch höhere Strompreise tatsächlich wettbewerbsgefährdet wären“.
Die Zahl der Branchen, die von EEG-Ausnahmen profitieren, müsse daher
von den derzeit geplanten 65 auf 15 Branchen reduziert werden.
Schienenbahnen dürften zudem nur mit „höchstens 15 Prozent“ der
EEG-Umlage belastet werden. Auch die Einbeziehung der so genannten
Eigenversorger, die ihren Strom selbst etwa durch Solaranlagen auf
dem Dach erzeugen, in die EEG-Umlage wirke letztlich
strompreiserhöhend, kritisiert Krawinkel. Eigenversorger müssten
weiterhin von der Umlage befreit bleiben.
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