Ein Kommentar von Reinhold Michels:
Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Generell
stimmt die Weisheit. Man kann bei Justitia scheitern, obwohl man mit
Prozessgewinn rechnen durfte. Aber man kann auch sehenden Auges in
die Niederlage rennen. Das ist dem fahrlässig, noch dazu
verfassungswidrig untätig gebliebenen Gesetzgeber beim höchsten
Gericht in Karlsruhe mit dem Asylbewerberleistungsgesetz passiert.
Allerdings sind die Besserwisser aus dem rot-grünen Lager, die mit
dem Finger auf die aktuelle Bundestagsmehrheit von CDU/CSU und FDP
zeigen, in ihrer Schlaumeierei unglaubwürdig. Zwischen 1998 und 2005
hatten sie die Mehrheit im Parlament, und in der Großen Koalition von
2005 bis 2009 besaßen Sozialdemokraten Ressortverantwortung für die
nun richterlich befohlene Gesetzesreform. Natürlich hätte man ohne
„schuldhaftes Zögern“ die Leistungssätze an die
Preissteigerungs-Entwicklung seit 1993 anpassen sollen. Man braucht
nicht so weit zu gehen wie die, die jetzt meinen: gleiches Geld für
alle, ob Hartz IV-Bezieher oder Asylbewerber. Die schallende Ohrfeige
des Gerichts jedoch und das beschämende Testat, gegen den
Menschenwürde-Artikel der Verfassung verstoßen zu haben, hätte sich
die Politik ersparen können bzw. müssen.
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