Parallel zur Neuregelung des Familiennachzugs
soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)
auch schärfer gegen Schleuser von Kindern vorgegangen werden. „Gerade
Minderjährige zu motivieren, sich auf die gefährliche Reise in die
Bundesrepublik Deutschland zu begeben und sich damit der Gefahr für
Leib oder Leben auszusetzen, ist besonders verwerflich und damit
strafschärfend zu berücksichtigen“, heißt es nach Angaben der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) in
dem ihr vorliegenden Gesetzentwurf zum Familiennachzug. Danach soll
das Einschleusen minderjähriger Ausländer ohne Begleitung eines
Elternteils künftig mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis
zehn Jahren geahndet werden. Strafbar wäre dann nicht mehr nur das
vorsätzliche Schleusen von Minderjährigen, sondern schon jede
Schleuser-Handlung, als deren Ergebnis Minderjährige illegal in das
Bundesgebiet gelangen. Damit wolle Seehofer stärker gegen eine Praxis
vorgehen, zunächst die Kinder nach Deutschland vorzuschicken.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell