Sieben Prozent der über 30 Millionen abhängig 
Beschäftigten in Deutschland arbeiten mindestens an einem Tag im 
Monat nicht nach festen Arbeitszeiten, sondern nur „auf Abruf“. Das 
geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der 
Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden 
„Rheinischen Post“ (Montagausgabe) vorliegt. Dem Papier zufolge 
arbeiten in der Industrie vier Prozent von allen Beschäftigten auf 
Abruf, im öffentlichen Dienst sechs Prozent. Im Dienstleistungssektor
und im Handwerk liege der Anteil bei acht Prozent. Arbeit auf Abruf 
betreffe 13 Prozent der niedrig qualifizierten Beschäftigten, aber 
nur fünf Prozent der Hochqualifizierten. Wegen flexibler 
Arbeitszeiten und schwankender Arbeitseinkommen bei gleichzeitiger 
permanenter Bereitschaft gilt diese Form der Beschäftigung als 
besonders belastend. An den gesetzlichen Vorgaben will die Regierung 
aber laut Papier nichts ändern. „Die Bundesregierung vertritt 
einseitig die Flexibilitätsinteressen der Wirtschaft und zeigt bei 
den Folgen für die Beschäftigten keinerlei Problembewusstsein“, 
kritisierte deshalb Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke.
Kontext
   Bei der so genannten „Arbeit auf Abruf“ schließen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber einen Vertrag über eine Tätigkeit mit flexiblen 
Einsatzzeiten. Es wird eine Mindestarbeitszeit festgelegt, die aber 
je nach Arbeitsanfall auch überschritten werden kann
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