Es hat lange gedauert, bis Bundespräsident
Christian Wulff seine irreführenden Aussagen vor dem
niedersächsischen Landtag eingestanden hat. Mit dem Schritt an die
Öffentlichkeit und dem Versprechen von vollständiger Transparenz hat
er die Affäre um den Privatkredit der Ehefrau seines
Unternehmerfreundes Egon Geerkens vorerst ausgestanden. Warum er aber
erst jetzt diesen Schritt unternommen und auch eine Anwaltskanzlei
mit der Sache betraut hat, bleibt sein Geheimnis. Er hätte viel
früher dem Beispiel seines Vor-Vorgängers im Amt, nämlich Johannes
Rau, folgen sollen. Der war damals wegen der Flugaffäre der WestLB
unter Druck geraten und hatte sofort eine Anwaltskanzlei
eingeschaltet. Dass nun mit Gernot Lehr aus der Sozietät Redeker
Sellner Dahs sogar der gleiche Anwalt die Angelegenheit übernimmt,
passt zu diesem Befund. Man mag die Nase rümpfen, wenn der Inhaber
einer herausragenden öffentlichen Position einen Privatkredit – meist
mit Vorzugskonditionen – eines befreundeten Unternehmers annimmt.
Unrecht ist es nicht. Doch der entscheidende Fehler Wulffs war es,
die genauen Umstände dem niedersächsischen Parlament zu
verheimlichen. Mit der Entschuldigung ist dieser Fehltritt
ausgeräumt. Einen weiteren dieser Art darf es nicht mehr geben.
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