Die sechs SPD-geführten Ministerien werden
heute im Kabinett zum Haushalt von Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU) eine Protokollerklärung abgeben, in der sie
Zusatzausgaben für eine Angleichung der Ost-West-Renten, für die
Integrationspolitik, für Personalausgaben in Folge eines
Tarifabschlusses und für das Bundesteilhabegesetz fordern. Dies geht
aus einer Kabinettsvorlage für Mittwoch hervor, die der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. In der
Integrationspolitik für Flüchtlinge will die SPD die Kostenfrage
offen halten, bis ein Konzept von Bund und Ländern vorliegt. In der
Protokollnotiz heißt es: „Die noch ausstehenden Ergebnisse der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Integrationskonzept werden im Laufe des
Haushaltsaufstellungsverfahrens in den Bundeshaushalt 2017
integriert.“ Auch die Kosten für eine Rentenangleichung wollen die
SPD-geführten Ressorts noch später in Schäubles Haushalt einstellen
können. In der Protokollnotiz heißt es: „Noch in dieser
Legislaturperiode wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz der
Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte bis 2020
festgeschrieben.“ Mitte 2016 müsse entschieden werden, ob ab 2017
eine „Teilangleichung“ der Renten in Ost und West notwendig sei, die
im Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan 2020 berücksichtigt werde.
Bei den Kostenrisiken für Personal und wegen der laufenden
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wehren sich die
SPD-Ressorts gegen Schäubles Vorhaben, dass die Ressorts die
zusätzlichen Finanzmittel selbst aufbringen sollen. „Die genannten
Ressorts lehnen eine Gegenfinanzierung der Sach- und Personalkosten
bei der Ausbringung neuer Stellen und Planstellen oder in der Folge
eines Tarifabschlusses im jeweiligen Einzelplan ab.“ Absichern
wollen sich die Sozialdemokraten auch in der Frage des
Bundesteilhabegesetzes, das die finanziellen Hilfen für Menschen mit
Behinderungen regelt. Die Kosten für das geplante Gesetz sollen im
weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 und der
Finanzplanung 2020 „zusätzlich“ eingestellt werden, wenn der
Gesetzentwurf vorliege.
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