Neuer juristischer Ärger für Uber. Erst im
April hatte der US-Fahrdienstvermittler sein Angebot auch auf Köln
ausgeweitet, doch schon jetzt laufen vier
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Uber-Partner wegen Verstößen gegen
das Personenbeförderungsrecht. Das bestätigte eine Stadt-Sprecherin
der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Zuvor hatte bereits
das Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen die
Mietwagen-Unternehmen verhängt, weil diese gegen das Rückkehrrecht
verstoßen hatten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis
zu 250.000 Euro. Ein Anwalt der Kölner Taxi-Vereinigung Taxi Ruf
deutete gegenüber der Redaktion an, dass weitere Verfahren folgen
könnten: „Wir haben andere Uber-Partner bereits abgemahnt.“ Uber
arbeitet seit einiger Zeit mit professionellen Mietwagen-Unternehmen
zusammen, nachdem ein erstes Angebot, bei dem Privatleute Fahrgäste
befördern sollten, 2014 von Gerichten in Deutschland verboten wurde.
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