Der Streit zwischen Deutschland und der Schweiz
schreckt viele Steuersünder auf. „Ich rate jedem Steuersünder,
schnell reinen Tisch zu machen und eine Selbstanzeige beim Finanzamt
zu stellen, bevor die Steuerfahnder ihm auf die Schliche kommen“,
sagte Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). „Mit
einer korrekten Selbstanzeige entgeht er wenigstens der
strafrechtlichen Verfolgung. Hinzukommt: Wer das Schwarzgeld nicht
legalisiert und verstirbt, hinterlässt seinen Erben ein großes
Problem.“
Auf die Frage, wie viel Steuern Anleger zahlen müssen, die
Schwarzgeld in der Schweiz haben und nun eine Selbstanzeige machen,
sagte Vinken: „Derzeit müssen Anleger die Erträge aus dem Vermögen
mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern, hinzu kommen Zinsen
von sechs Prozent pro Jahr. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag
50.000 Euro, kommt ein Zuschlag von fünf Prozent dazu.“ Werden die
Steuersünder dagegen vom Fahnder erwischt, gibt es zusätzlich eine
Strafe.
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