Korrektur: Ein Kommentar von Georg Winters: Es
gibt immer noch Leute, die glauben, dass mancher Steuerbetrüger im
Grunde ein beinahe liebenswerter Gauner ist, der es geschafft hat,
dem gefräßigen Monster Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen. Das
gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes sollte aber auch dem letzten
dieser Phantasten vor Augen geführt haben, wie sehr er irrt.
Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen, das
geahndet werden muss. Wer seine Steuern nicht zahlt, der schädigt uns
alle, weil wir alle der Staat sind. Natürlich lässt sich darüber
streiten, ob bestimmte Steuerregeln sinnvoll sind und ob das
Steuersystem gerecht ist. Nur funktioniert unser Rechtssystem Gott
sei Dank nicht auf dem Wege der Selbstjustiz, bei der jeder für sich
selbst entscheidet, ob er im Recht ist. Und die kriminelle Energie,
die ein Steuerhinterzieher hat, ist letztlich die selbe, die ein
Betrüger in anderen Fällen hat. Andererseits hat sich eine Strafe in
unserem Rechtssystem auch immer an der Höhe des entstandenen Schadens
zu orientieren. Insofern ist die Logik des BGH richtig. Aber auch wer
dem Fiskus „nur“ sechsstellige Summen vorenthält, trifft ihn
empfindlich. Wenn erst derjenige hinter Gitter muss, der mindestens
eine Million Euro hinterzogen hat, dann reicht das als Abschreckung
nicht aus.
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