Rund 7,7 Millionen Steuerzahler werden nach
Schätzung des Bundesfinanzministeriums durch den Freibetrag für den
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes um
jährlich insgesamt 2,74 Milliarden Euro entlastet. Das geht aus der
Antwort des Ministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion
hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch) vorliegt.
Demnach würde eine Anhebung des Steuerfreibetrags von derzeit 1320
Euro um 30 Prozent zu Steuermindereinnahmen von 1,7 Milliarden Euro
pro Jahr führen. Eine Anhebung des Freibetrags für die
Kindererziehung um 50 Prozent kostete den Fiskus drei Milliarden und
um 100 Prozent 6,8 Milliarden, so das Finanzministerium. An eine
Anhebung des zuletzt 2010 erhöhten Freibetrags denke die Regierung
jedoch nicht, heißt es in der Antwort. „Dabei steigen die Betreuungs-
und Ausbildungskosten für Kinder stetig an, doch die steuerliche
Abzugsfähigkeit bleibt seit Jahren konstant“, kritisierte
FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler. „Eine regelmäßige Anpassung wäre
daher dringend notwendig“, forderte er. Auch für keinen anderen
Freibetrag zur Einkommensteuer plant die Regierung derzeit
Anpassungen, wie aus der Antwort hervorgeht. Freibeträge wie etwa für
eine Mitarbeiterbeteiligung, für die Land- und Forstwirtschaft,
Betriebsveräußerungen, für Alleinerziehende, Ehrenamt oder
Sachprämien des Arbeitgebers blieben ebenfalls unverändert, obwohl
sie teilweise seit 15 Jahren nicht mehr verändert wurden. „Bei der
Entlastung der Bürger versagt die Bundesregierung auch im Kleinen“,
kritisierte Schäffler.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell