Die Meinungsfreiheit ist nach einer Studie der 
CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) das „Lieblingsgrundrecht“ 
der Deutschen. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Freiheit
der Meinung, der Presse, der Kunst und der Wissenschaft sei für die 
meisten Befragten das wertvollste Grundrecht, heißt es in einer 
Erhebung des KAS-Forums für Empirische Sozialforschung, die der 
Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag) vorliegt. Die freie 
Meinungsäußerung werde als ein grundlegendes Freiheitsrecht 
wahrgenommen, auf dem etwa die Demonstrationsfreiheit oder die 
Religionsfreiheit aufbaue. Knapp die Hälfte der Befragten empfinde 
die Meinungsfreiheit allerdings als eingeschränkt. Hinter solchen 
Klagen stehe jedoch ein Missverständnis, heißt es in der Studie unter
dem Titel „Das lebendige Grundgesetz“. Das Recht auf Meinungsfreiheit
werde nicht nur mit der Erwartung verbunden, die eigene Meinung 
äußern zu dürfen, sondern auch mit einem „verbrieften Recht, keinen 
drastischen Widerspruch zu erfahren, und gehört zu werden, 
insbesondere von Politikern und Parteien.“ Es seien solche 
Missverständnisse, die zu einer kritischen Einschätzung der 
tatsächlichen Umsetzung der Meinungsfreiheit führten. Für die Studie 
zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai wurden 70 Interviews 
in 14 Städten mit Vertretern aller Bevölkerungsschichten und 
politischen Lager geführt.
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